Steuern & Regulierung

Abgeltungssteuer auf Sparzinsen in Deutschland: was Sie wissen müssen

·6 Min. Lesezeit·Julian Weber

In Deutschland sind Kapitalerträge — dazu gehören Zinsen aus Sparkonten, Festgeld und Tagesgeld ebenso wie Dividenden und Kursgewinne — grundsätzlich steuerpflichtig. Der wichtigste Rahmen dafür ist die Abgeltungsteuer, ein Pauschalsatz, den die Bank in der Regel direkt für Sie an das Finanzamt abführt. Das macht das Ganze aus Sicht der meisten Sparer bequem, aber nicht ganz frei von Details, die Sie kennen sollten.

Der Steuersatz

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer — das sind rechnerisch 1,375 Prozentpunkte. Wer Kirchensteuer zahlt (in Deutschland je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer), zahlt noch etwas mehr. Für die meisten Sparer landet der effektive Gesamtsatz zwischen 26,4 und 28 Prozent der Bruttozinsen.

Ein Beispiel: Sie bekommen 1.000 Euro Zinsen. Die Bank behält 250 Euro Abgeltungsteuer plus 13,75 Euro Solidaritätszuschlag ein, also 263,75 Euro. Netto bleiben 736,25 Euro. Mit Kirchensteuer entsprechend etwas weniger. Dieser Abzug ist "abgeltend" — daher der Name. Sie müssen die Zinsen nicht mehr in Ihrer regulären Einkommensteuererklärung angeben, es sei denn, Sie wollen etwas korrigieren.

Der Sparerpauschbetrag

Der Fiskus lässt einen jährlichen Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei — der Sparerpauschbetrag. Er wurde in den letzten Jahren mehrfach angehoben; die aktuelle Höhe sollten Sie kurz auf einer offiziellen Seite verifizieren, weil sich diese Zahl politisch bewegt. Für Verheiratete/Verpartnerte verdoppelt sich der Betrag entsprechend, wenn beide gemeinsam einen Freistellungsauftrag stellen.

Bis zu diesem Freibetrag zahlen Sie keinen Cent Abgeltungsteuer auf Ihre Zinsen. Erst was darüber hinausgeht, wird versteuert. Bei den meisten Sparern reicht der Freibetrag für kleinere und mittlere Zinserträge komplett aus.

Der Freistellungsauftrag — der entscheidende Schritt

Der Sparerpauschbetrag greift nicht automatisch. Sie müssen bei jeder Bank, bei der Sie Zinsen erwarten, einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Bank berücksichtigt dann bei der Steuerberechnung nur den Betrag, der über Ihren dort hinterlegten Freistellungsauftrag hinausgeht.

Wichtig zu wissen:

  • Der Freistellungsauftrag ist verteilbar. Wenn Sie bei mehreren Banken Konten haben, teilen Sie den Gesamtbetrag auf. Die Summe aller Freistellungsaufträge über alle Banken hinweg darf den gesetzlichen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten — das prüft das Finanzamt regelmäßig.
  • Sie können den Freistellungsauftrag jederzeit anpassen. Wenn Sie die Bank wechseln oder die Kontostruktur ändern, macht das Sinn, damit der Freibetrag dort liegt, wo Sie tatsächlich Zinsen bekommen.
  • Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Zinsen die Abgeltungsteuer ein. Sie bekommen das zwar über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurück, verlieren aber Zeit und Liquidität dazwischen.

Ein einmaliger Nachmittag mit dem Online-Banking-System der jeweiligen Bank reicht meist, um alle Freistellungsaufträge sinnvoll zu setzen. Ein Blick pro Jahr, ob die Aufteilung noch passt, ist sinnvoll.

Was tun, wenn Ihr Einkommensteuersatz niedriger ist

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz — der Grenzsteuersatz — unter 25 Prozent liegt, sind Sie mit der pauschalen Abgeltungsteuer schlechter dran als mit dem regulären Steuertarif. Für diese Fälle können Sie die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Sie geben Ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung an, und das Finanzamt rechnet nach, ob der reguläre Tarif für Sie günstiger wäre. Das kann sich lohnen für Rentner, Studenten oder Personen mit geringem Einkommen.

Wer sicher weiß, dass sein Grenzsteuersatz deutlich unter 25 Prozent liegt, kann alternativ eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Damit wird bei allen Banken auf den Einbehalt der Abgeltungsteuer verzichtet.

Auslandsbanken und ausländische Zinsen

Wenn Sie ein Konto bei einer EU-Bank ohne deutsche Steuernummer haben, führt die Bank in der Regel keine deutsche Abgeltungsteuer für Sie ab. Sie sind dann selbst verpflichtet, die Zinsen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben — im Formular Anlage KAP. Der Steuersatz ist der gleiche (25 Prozent plus Soli), aber Sie zahlen erst im Folgejahr über die Steuererklärung.

Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass Sie nicht in beiden Ländern voll zahlen, aber die konkrete Handhabung hängt vom Land der Bank ab. Bei größeren Auslandserträgen lohnt sich der Blick auf die Regeln des jeweiligen Sitzlandes oder ein Gespräch mit einem Steuerberater.

Praktische Zusammenfassung

Für die allermeisten Sparer läuft es auf drei Punkte hinaus:

  • Freistellungsauftrag bei jeder relevanten Bank einrichten und jährlich prüfen, ob die Verteilung noch passt.
  • Ehrlich einschätzen, ob Ihr persönlicher Grenzsteuersatz über oder unter 25 Prozent liegt. Wenn deutlich darunter: Günstigerprüfung oder Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen.
  • Bei Auslandsbanken die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben.

Die deutsche Besteuerung von Sparzinsen ist im internationalen Vergleich weder besonders hart noch besonders lasch, aber sie ist sauber strukturiert. Wer die drei Punkte oben beachtet, holt aus dem System das heraus, was ihm zusteht — und muss sich um den Rest wenig kümmern.

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